ⵎⵉⵍⵉⴰ 

Rassismus GG 1

Ein Blick in die erste und aktuelle Version des deutschen Grundgesetzes verrät einiges darüber, was seine Autoren, die Väter der neuen Bundesrepublik Deutschland, damals als Konsequenz aus dem grausamsten Verbrechen an der Menschheit, dem 2. Weltkrieg, gezogen haben.

Dort heißt es u.a.:

  • § 1. Die Menschenwürde ist unantastbar.

  • § 3. (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

…    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Die eindeutige Leseart des 3. Paragrafen des 3. Artikels des deutschen Grundgesetzes impliziert uns auch eindeutig, dass jeder Mensch nach bestimmten Kriterien bzw. Eigenschaften, wie Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft … klassifizieren bzw. kategorisieren lässt.

Und es ist allgemein bekannt und kognitionswissenschaftlich anerkannt, dass der Mensch in den Begriffen seiner Sprache(n) denkt. Das Denkvermögen eines Menschen hängt sehr stark von der Sprache ab, die er schreibt, liest und spricht.

Die Art und Weise, wie wir in unserem Umfeld handeln und mit externen Akteuren interagieren, hängt auch sehr stark von den Begriffen unserer Sprache, unserem Denken und Wissen ab.

Das deutsche Grundgesetz sieht also konzeptuell und praktisch reale Fälle vor, in denen sich bestimmte Menschen im heutigen Deutschland von 2018 nach der Eigenschaft „Rasse“ klassifizieren lassen, obwohl dieses wissenschaftlich seit Langem überholt ist und eine "reine Rasse"  in unserem heutigen globalen und heterogenen Dorf (Erde) mit unterschiedlichsten Völkervermischungen durch kein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren eindeutig feststellbar ist und seit eh und je keine reinrassige Menschen gibt.

Mit welcher Zielsetzung und welchem Sinn soll versucht werden, einen bestimmten Menschen eine bestimmte „Rasse“ zuzuordnen und danach zu klassifizieren?

Auf der Grundlage dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Tatsache, dass es keine eindeutige „reinrassige“ menschliche Genstruktur einer Volksgruppe gibt, die einen eindeutigen Sinn ergibt und, weil Deutschland 2018 ein ganz anderes Land als Hitler-Deutschland von 1933 ist, schlage ich vor, die Phrase „seiner Rasse“ aus dem Paragrafen 3 des 3. Artikels des Grundgesetzes ersatzlos zu streichen.

Diesbezüglich ist das Nachbarland der Grand Nation ein Schritt weiter. Denn Frankreichs Parlament hat diesen überholten Begriff aus der französischen Verfassung gestrichen. Am Donnerstag, den 12. Juli 2018, stimmte die französische Nationalversammlung für das Entfernen des Worts „race“ (Rasse) aus der Konstitution.

Im neuen Artikel 1 der französischen Konstitution, die die Grundwerte der französischen Republik festlegt, verankert Frankreich "die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, ohne Unterscheidung nach Geschlecht, Herkunft oder Religion" statt bisher "ohne Unterscheidung nach Herkunft, Rasse oder Religion ".

Dort heißt es auf Französisch:

La France « assure l’égalité devant la loi de tous les citoyens sans distinction de sexe, d’origine ou de religion », au lieu de « sans distinction d’origine, de race ou de religion ».

Wann, wenn nicht jetzt, nach drei Jahren anhaltendem und stetig stärker werdendem AfD-Schock und im Angesicht der fast täglich produzierten beschämenden Provokationen der AfD-Parteispitze und Populisten mit ihrer teuflischen Hetzkampagne-Strategie und unerträglich rassistischen Beleidigungen und Verletzungen gegen deutsche Staatsbürger und Ausländer, will und kann die deutsche Regierung und die intelligente Elite Deutschlands, auch, wenn es zum wiederholten Mal ist, ein klares Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung von Menschen setzen, indem sie den Begriff „Rasse“ mit seiner wissenschaftlich inakzeptablen Semantik und moralisch verwerflichen Bedeutung aus der Menge der Axiome, der Bestandteile des deutschen Grundgesetzes, herauswirft, die das heutige und zukünftige Leben aller Bürger in Deutschland in Gleichheit, Vielfalt, Respekt, Akzeptanz, Rechtsstaatlichkeit und in einer intelligenten, fortschrittlichen, global- und menschenorientierten Gesellschaft diskriminierungsfrei organisieren.


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